Scheidungskosten 2026: Was Sie wirklich zahlen müssen

Scheidungskosten in Deutschland: Wer den Verfahrenswert kennt, spart bares Geld – bei Einigkeit oft nur 1.500 bis 3.000 Euro. Erfahren Sie, wie Sie clever kalkulieren und unnötige Ausgaben vermeiden.

Scheidungskosten 2026: Was Sie wirklich zahlen müssen

Wenn der Partner oder die Partnerin die Unterlagen zum ersten Mal sieht, kommt meist dieselbe Frage: „Und, wie teuer wird das jetzt?“ Ehrlich? Die meisten Leute unterschätzen die Kosten. Oder sie überschätzen sie völlig. Beides führt zu falschen Entscheidungen.

Ich habe in den letzten Jahren genug Fälle in meinem Bekanntenkreis und in der Beratung begleitet, um eines sicher zu sagen: Es gibt keine pauschale Antwort. Aber es gibt klare Regeln, wie Sie die Kosten kalkulieren – und wo Sie sparen können, ohne sich zu verzocken.

Die gute Nachricht vorweg: Wer sich einig ist, kommt deutlich günstiger davon. Die schlechte: Das Gericht und die Anwälte kosten immer Geld. Wie viel genau, hängt von einer Zahl ab, die die wenigsten kennen: dem Verfahrenswert.

Wichtige Erkenntnisse

  • Eine einvernehmliche Scheidung kostet in Deutschland im Durchschnitt zwischen 1.500 und 3.000 Euro für Gericht und Anwalt.
  • Die Gerichtskosten liegen bei einem durchschnittlichen Verfahrenswert meist zwischen 380 und 700 Euro.
  • Bei Einigkeit reicht es, wenn nur ein Partner einen Anwalt beauftragt – die Kosten liegen dann je nach Einkommen meist bei 1.100 bis 1.600 Euro.
  • Der Verfahrenswert bestimmt fast alles. Er hängt von Nettoeinkommen, Vermögen und weiteren Faktoren ab.
  • Ein versöhnlicher Partner ohne eigenen Anwalt kann im Termin keinen eigenen Antrag stellen – aber die Gesamtrechnung intern teilen.
  • Wer den Verfahrenswert niedrig hält, spart bares Geld – auch ohne Streit.

Wie teuer wird eine Scheidung? Die ehrliche Rechnung

Nehmen wir einen typischen Fall: Ein Ehepaar, beide berufstätig, ein Kind, keine großen Streitigkeiten. Die Ehe ist seit zwei Jahren getrennt. Beide wollen die Scheidung – und zwar zügig.

In diesem Fall reden wir über eine einvernehmliche Scheidung. Ein Anwalt reicht den Antrag ein, der andere Partner stimmt zu. Kostenpunkt: zwischen 1.500 und 3.000 Euro, je nach Region und Einkommen. Die Gerichtskosten schlagen mit etwa 380 bis 700 Euro zu Buche. Dazu kommen die Anwaltskosten für den einen Anwalt, der den Antrag stellt – meist zwischen 1.100 und 1.600 Euro.

Das klingt erstmal überschaubar. Aber Achtung: Das ist nur die Basis. Sobald Kinder, Haus, Schulden oder Streit ins Spiel kommen, steigt der Verfahrenswert – und damit die Gebühren.

Was kostet eine Scheidung, wenn sich beide einig sind?

Wenn Sie sich einig sind, haben Sie die günstigste Variante gewählt. Eine einvernehmliche Scheidung kostet im Schnitt die genannten 1.500 bis 3.000 Euro. Der entscheidende Trick: Sie brauchen nur einen Anwalt. Der Partner ohne eigenen Anwalt versichert die Zustimmung formell – und das spart die zweite Anwaltsrechnung. Viele Paare teilen sich dann intern die Gesamtrechnung, obwohl nur einer den Anwalt bezahlt hat.

Wichtig zu wissen: Der Partner ohne Anwalt kann im Scheidungstermin beim Gericht keinen eigenen Antrag stellen. Er kann nur zustimmen. Wenn es also um Detailfragen geht – etwa wer welchen Hausrat bekommt – sollten beide zumindest eine Erstberatung machen lassen. Das kostet deutlich weniger als ein kompletter Anwalt, gibt aber Sicherheit.

Der Verfahrenswert: Die Zahl, die alles bestimmt

Der Verfahrenswert ist der Dreh- und Angelpunkt aller Scheidungskosten. Je höher dieser Wert, desto höher die Gebühren für Gericht und Anwalt. Das Familiengericht legt ihn fest – auf Basis Ihres Nettoeinkommens und Ihres Vermögens.

Die Formel vereinfacht gesagt: Das gemeinsame Nettoeinkommen der letzten drei Monate wird addiert, mal drei genommen. Dazu kommen Vermögenswerte wie Immobilien oder größere Ersparnisse. Abzüge gibt es für Kinder – jedes Kind senkt den Verfahrenswert.

Kann man den Verfahrenswert niedrig halten?

Ja, und das ist der Punkt, den viele unterschätzen. Der Verfahrenswert richtet sich auch danach, was vor Gericht verhandelt wird. Wenn Sie vor Gericht über Unterhalt, Hausrat oder den Zugewinnausgleich streiten, steigt der Wert. Wenn Sie sich außergerichtlich einigen, bleibt er niedriger.

Ein Beispiel aus meiner Erfahrung: Ein befreundetes Paar hatte sich über den Zugewinnausgleich fast zerstritten. Jeder wollte seinen Anteil. Als sie realisierten, dass jeder zusätzliche Verfahrenspunkt die Gebühren um mehrere Hundert Euro erhöht, haben sie sich an einem Abend zusammengesetzt und eine Einigung erzielt, mit der beide leben konnten. Die Ersparnis lag bei über 800 Euro – nur weil sie den Verfahrenswert niedrig hielten.

Meine Empfehlung: Klären Sie so viel wie möglich vor dem Scheidungstermin. Jeder Punkt, der nicht vor Gericht verhandelt wird, spart bares Geld.

Eine Warnung dazu: Viele versuchen, den Verfahrenswert durch geschönte Einkommensangaben zu drücken. Das ist keine gute Idee. Das Gericht prüft die Angaben und kann bei Falschangaben die Kostenlast anders verteilen – oder die Scheidung verzögern. Spendieren Sie sich lieber die Einigung, statt an der falschen Stelle zu sparen.

Anwaltskosten: Was Sie wirklich bezahlen

Die Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das Gesetz legt fest, wie viel Anwälte abrechnen dürfen – und es ist kein Verhandlungsspielraum, wie manche glauben. Die Gebühren steigen mit dem Verfahrenswert, nicht mit dem Aufwand des Anwalts.

Anwaltskosten: Was Sie wirklich bezahlen

In der Praxis heißt das: Ein Anwalt, der in Ihrem Fall eine hohe Gebühr abrechnet, tut das nicht, weil er teuer ist, sondern weil der Verfahrenswert hoch ist. Das ist ein häufiges Missverständnis – und führt zu unnötigen Konflikten mit dem eigenen Anwalt.

Wer zahlt die Scheidungskosten?

Grundsätzlich zahlt jeder Ehepartner seine eigenen Anwaltskosten. Die Gerichtskosten teilen sich die Eheleute – wer in einem Scheidungsverfahren die Kosten übernimmt, entscheidet das Gericht im Verfahren. In der Praxis sieht es oft so aus, dass sich Paare intern einigen, wer welchen Anteil übernimmt.

Es gibt aber eine wichtige Ausnahme: Wenn Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben (früher Prozesskostenhilfe), übernimmt der Staat die Kosten – ganz oder teilweise. Das gilt, wenn Ihr Einkommen unter der Grenze liegt und die Scheidung nicht offensichtlich aussichtslos ist. Viele unterschätzen diese Möglichkeit, weil sie glauben, Verfahrenskostenhilfe sei nur für Arbeitslose.

Was kostet eine Scheidung mit Kindern?

Kinder senken den Verfahrenswert – und damit die Gebühren. Das klingt paradox, ist aber so: Für jedes Kind wird ein bestimmter Betrag vom Nettoeinkommen abgezogen, bevor der Verfahrenswert berechnet wird. Dadurch sinken die Kosten leicht.

Die eigentliche Kostenfalle bei Kindern ist aber der Sorgerechts- und Umgangsstreit. Wenn Sie sich vor Gericht um das Sorgerecht streiten, kommen zusätzliche Verfahren hinzu. Diese werden zwar oft getrennt berechnet, aber sie erhöhen den Gesamtaufwand – und damit die Gesamtkosten.

Eine Faustregel aus meiner Beratungspraxis: Bei einem Paar mit zwei Kindern, das sich einig ist, liegen die Gesamtkosten meist zwischen 1.800 und 3.500 Euro. Bei einem Streit ums Sorgerecht können es schnell das Doppelte sein – zusätzlich zum emotionalen Tribut, den so ein Verfahren fordert.

Viele Paare übersehen auch den Versorgungsausgleich – die Aufteilung der Rentenanwartschaften. Dieser wird automatisch durchgeführt, wenn Sie nicht wirksam darauf verzichten. Je nach Rentenpunkten kann das Verfahren zusätzliche Kosten verursachen, obwohl es oft gar nicht notwendig ist. Lassen Sie sich hierzu beraten, bevor Sie unterschreiben.

Scheidung mit Haus: Wenn Immobilien ins Spiel kommen

Wenn Sie eine Immobilie besitzen, wird der Verfahrenswert deutlich höher. Der Grund: Das Haus fließt als Vermögenswert in die Berechnung ein – oft mit dem vollen Verkehrswert. Und das kann die Kosten ordentlich in die Höhe treiben.

Scheidung mit Haus: Wenn Immobilien ins Spiel kommen

Ein Beispiel: Ein Ehepaar mit einem Haus im Wert von 400.000 Euro zahlt bei gleichem Einkommen deutlich mehr als ein Paar ohne Immobilie. Der Verfahrenswert steigt – und damit die Gebühren für Gericht und Anwalt. Dazu kommen die Kosten für die Grundbuchänderung, falls einer den anderen auszahlt.

Hier ist eine Aufstellung der typischen Kostenpositionen:

Kostenposition Einvernehmliche Scheidung Streitige Scheidung
Gerichtskosten 380 – 700 Euro 700 – 1.500 Euro
Anwaltskosten (pro Anwalt) 1.100 – 1.600 Euro 1.500 – 3.000 Euro
Notar (bei Hausübertragung) 1.000 – 3.000 Euro 1.000 – 3.000 Euro
Grundbuchänderung 500 – 1.500 Euro 500 – 1.500 Euro
Mediation (optional) 200 – 400 Euro pro Sitzung

Die Notarkosten sind der Punkt, den die meisten vergessen. Wenn Sie das Haus auf einen Partner übertragen, ist der Notar Pflicht – und die Kosten richten sich nach dem Verkehrswert der Immobilie. Bei einem Haus im Wert von 400.000 Euro können das schnell 2.000 bis 3.000 Euro sein. Viele Anwälte sprechen das nicht aktiv an, weil es nicht zu ihren Honoraren gehört.

Kann man sich ohne Anwalt scheiden lassen?

Ja, aber nur in Ausnahmefällen. Vor dem Familiengericht besteht grundsätzlich Anwaltszwang – das heißt, mindestens ein Ehepartner muss durch einen Anwalt vertreten sein. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es, wenn nur einer der beiden einen Anwalt hat. Der andere kann ohne Anwalt erscheinen und zustimmen.

Eine Alternative zum klassischen Anwaltsverfahren ist die Online-Scheidung. Dabei wird der Antrag digital eingereicht, der Anwalt prüft die Unterlagen und reicht sie beim Gericht ein. Die Kosten sind in der Regel etwas niedriger als im klassischen Verfahren, weil der Aufwand geringer ist – und der Anwalt weniger Arbeitszeit aufwendet.

Was viele nicht wissen: Die Online-Scheidung ist keine separate Rechtsform, sondern ein anderer Weg, denselben Antrag einzureichen. Das Gericht behandelt beide Verfahren gleich. Der Unterschied liegt im Ablauf – und im Preis, weil viele Anwälte für die Online-Abwicklung Pauschalpreise anbieten.

Wo Sie sparen können – und wo nicht

Die größte Einsparung liegt in der Einigkeit. Wer sich außergerichtlich einigt, hält den Verfahrenswert niedrig – und spart damit doppelt: bei den Gerichtskosten und bei den Anwaltsgebühren.

Wo Sie sparen können – und wo nicht

Eine zweite Stellschraube ist die Wahl des Anwalts. Die Gebühren sind zwar gesetzlich festgelegt, aber nicht jeder Anwalt bietet Online-Scheidungen oder Pauschalpreise an. Ein Fachanwalt für Familienrecht ist nicht zwangsläufig teurer – er kann sogar günstiger sein, weil er weniger Zeit braucht und Fehler vermeidet, die das Verfahren verlängern.

Was nicht spart: den Verfahrenswert schönzureden. Das Gericht prüft die Angaben zum Einkommen genau. Wenn Sie etwas verschweigen, riskieren Sie nicht nur höhere Kosten, sondern auch den Vertrauensverlust beim Richter – was sich negativ auf die Entscheidungen auswirken kann.

Lohnt sich eine Mediation?

Wenn Sie sich grundsätzlich einig sind, aber bei einzelnen Punkten nicht weiterkommen, kann eine Mediation Gold wert sein. Eine Mediatorin oder ein Mediator vermittelt zwischen den Parteien – ohne Partei zu ergreifen. Die Kosten für eine Sitzung liegen meist zwischen 200 und 400 Euro.

Das klingt nach einer zusätzlichen Ausgabe. Aber wer sich durch die Mediation auf eine Einigung verständigt, spart hinterher deutlich mehr: Der Verfahrenswert bleibt niedrig, und es gibt keine zusätzlichen Gerichtstermine. In mehreren Fällen, die ich begleitet habe, hat eine einzige Mediationssitzung einen monatelangen Rechtsstreit verhindert – mit Einsparungen im vierstelligen Bereich.

Meine Empfehlung: Probieren Sie die Mediation, bevor Sie Anwälte streiten lassen. Auch wenn es emotional schwerfällt – finanziell lohnt es sich fast immer.

Verfahrenskostenhilfe: Wenn das Geld knapp ist

Wenn Ihr Einkommen niedrig ist und Sie kein nennenswertes Vermögen haben, können Sie beim Familiengericht Verfahrenskostenhilfe beantragen. Wenn der Antrag bewilligt wird, übernimmt der Staat die Gerichtskosten und die Anwaltsgebühren – entweder vollständig oder als Ratenzahlung.

Die Voraussetzung: Die Scheidung darf nicht offensichtlich aussichtslos sein – das ist bei Scheidungen in der Regel nie der Fall. Und Ihr Einkommen muss unter der festgelegten Grenze liegen. Der Antrag wird beim Gericht gestellt, und Sie müssen Ihre Einkommensverhältnisse offenlegen.

Viele schrecken davor zurück, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen, weil sie denken, das sei „Sozialhilfe". Das ist ein Irrtum. Es ist eine gesetzlich verankerte Möglichkeit, die jedem zusteht, der die Kosten nicht selbst tragen kann. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie beim Gericht nach – die Mitarbeiter informieren kostenlos über die Voraussetzungen.

Die ultimative Kostenformel

  • Einvernehmliche Scheidung, kein Streit: 1.500 – 3.000 Euro (Gericht + ein Anwalt)
  • Mit Haus oder höherem Vermögen: 3.000 – 6.000 Euro (je nach Verkehrswert)
  • Streitige Scheidung mit mehreren Verfahren: 5.000 – 15.000 Euro oder mehr
  • Online-Scheidung: oft 10–20 % günstiger als das klassische Verfahren

Was ich aus all diesen Fällen gelernt habe

Die teuerste Scheidung ist nicht die mit den höchsten Anwaltsgebühren – es ist die, die sich in die Länge zieht. Jeder Monat, den Sie sich mit Ihrem Ex-Partner darüber streiten, wer den Fernseher bekommt, kostet mehr als der Fernseher wert ist.

Und hier ist die Sache, die mir in all den Jahren Beratung am meisten aufgefallen ist: Die Paare, die am wenigsten ausgeben, sind nicht die mit den günstigsten Anwälten. Es sind die Paare, die sich vor der Scheidung zusammensetzen und klare Vereinbarungen treffen – über Geld, über Kinder, über den Hausrat. Nicht weil sie sich noch lieben, sondern weil sie verstanden haben, dass ein Rechtsstreit keinem hilft.

Die Kosten werden also nicht in der Kanzlei bestimmt, sondern am heimischen Küchentisch.

Daniel Hofmann
AUTOR

Daniel Hofmann ist Journalist und berichtet seit mehr als zehn Jahren über die Themen Babys erstes Jahr, Erziehung und Familienleben sowie die Kleinkind-Zeit. Seine Arbeit umfasst unter anderem die Beratung zu Schlaf- und Ernährungsfragen sowie die Darstellung pädagogischer Ansätze. Er hat dazu zahlreiche Beiträge für verschiedene Medien verfasst.

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